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Widerruf der Anerkennung von Bildungsurlaub (Hamburg)
Die Anerkennung kann widerrufen werden,
- wenn Tatsachen bekannt werden, die zur Ablehnung des Antrages auf Anerkennung geführt hätten
- die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen oder
- eine veranstaltende Stelle ihren Pflichten nach § 6 oder § 7 der Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen trotz Aufforderung der zuständigen Behörde nicht nachkommt.
Die Gebühr beträgt in diesem Fall 344,00 Euro
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Allgemeinere Hinweise