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Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? (Hamburg)

Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg sowie in Werkstätten für Behinderte in Hamburg Tätige haben das Recht auf max. zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung und der Qualifikation für ein Ehrenamt. Teilzeitbeschäftigte können im Rahmen ihres Beschäftigungsanteils Bildungsurlaub beanspruchen.

Hamburger Beamtinnen und Beamte haben nach den Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) ebenfalls das Recht auf zehn Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen.

Der Arbeitgeber trägt dabei die Freistellung von der Arbeit und zahlt das Arbeitsentgelt fort. Die Kursgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.

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