Für jede Veranstaltung, die nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden soll, ist - getrennt nach Unterrichtsstufen, Gruppen- und Einzelunterricht sowie Veranstaltungsorten - ein Einzelantrag einzureichen. Der Antrag muss spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
Den Einzelanträgen sind detaillierte Veranstaltungsprogramme (Stundenpläne) in deutscher Sprache beizufügen, aus denen hervorgehen muss,
Die tägliche Unterrichtsdauer darf 6 Zeitstunden (60 Minuten) nicht unterschreiten. Nur bei Sprach- und EDV-Kursen sind 6 Unterrichtsstunden (45 Minuten) ausreichend.
Für die Anerkennung von Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung - hierzu zählen auch Sprachkurse – wird pro Antrag eine Gebühr von 83,50 Euro erhoben. Bitte überweisen Sie die Verwaltungsgebühr zeitgleich mit der Antragstellung an die
Kasse Hamburg – Deutsche Bundesbank |
Sollten die Veranstaltungen im Ausland stattfinden, bitten wir darum, dass eine deutschsprechende Ansprechperson vor Ort benannt wird.
Genauere Hinweise
Weitere Infos (nächstes Kapitel)
Weitere Infos (allgemeiner)