Update: Online-Unterricht während der Corona-Pandemie
Angesichts der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Durchführungsmöglichkeiten von Bildungsurlaubskursen dürfen alle anerkannten Veranstaltungen ab sofort auch online durchgeführt werden.
Dabei muss gewährleistet sein, dass
Anträge auf Anerkennung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz
Für jede Veranstaltung, die nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden soll, ist - getrennt nach Unterrichtsstufen, Gruppen- und Einzelunterricht sowie Veranstaltungsorten - ein Einzelantrag einzureichen. Der Antrag muss spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
Den Einzelanträgen sind detaillierte Veranstaltungsprogramme (Stundenpläne) in deutscher Sprache beizufügen, aus denen hervorgehen muss,
Die tägliche Unterrichtsdauer darf 6 x 45 Minuten nicht unterschreiten.
Für die Anerkennung von Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung - hierzu zählen auch Sprachkurse – wird pro Antrag eine Gebühr von 86,00 Euro erhoben.
Sollten die Veranstaltungen im Ausland stattfinden, bitten wir darum, dass eine deutschsprechende Ansprechperson vor Ort benannt wird.
Weitere Infos (nächstes Kapitel)
Allgemeinere Hinweise
Update: Online-Unterricht während der Corona-Pandemie
Angesichts der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Durchführungsmöglichkeiten von Bildungsurlaubskursen dürfen alle anerkannten Veranstaltungen ab sofort auch online durchgeführt werden.
Dabei muss gewährleistet sein, dass