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Anforderungen an Sprachkurse als Bildungsurlaub (Hamburg)

Anträge auf Anerkennung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz

Für jede Veranstaltung, die nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden soll, ist - getrennt nach Unterrichtsstufen, Gruppen- und Einzelunterricht sowie Veranstaltungsorten - ein Einzelantrag einzureichen. Der Antrag muss spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

Den Einzelanträgen sind detaillierte Veranstaltungsprogramme (Stundenpläne) in deutscher Sprache beizufügen, aus denen hervorgehen muss,

  1. wie die Veranstaltung inhaltlich und zeitlich gegliedert ist (täglicher Stundenplan mit stündlicher Untergliederung),
  2. welche unterschiedlichen Lerninhalte an jedem Tag und für jede Stufe vermittelt werden,
  3. welche Lehrformen zur Vermittlung der Inhalte angewendet werden,
  4. welches Unterrichtsmaterial verwendet wird.

Die tägliche Unterrichtsdauer darf 6 x 45 Minuten nicht unterschreiten.

Für die Anerkennung von Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung - hierzu zählen auch Sprachkurse – wird pro Antrag eine Gebühr von 92,00 Euro erhoben.

Sollten die Veranstaltungen im Ausland stattfinden, bitten wir darum, dass eine deutschsprechende Ansprechperson vor Ort benannt wird.

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