Corona-Information: Bildungsurlaubskurse als Online-Kurse
Für die Teilnahme an E-Learning-Veranstaltungen kann nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz grundsätzlich kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden, Kurse können formal daher erst zu einem späteren Zeitpunkt im Präsenzunterricht besucht werden.
In dieser besonderen Situation gibt es aber informelle Möglichkeiten zur Teilnahme an Veranstaltungen, die Teilnehmende mit ihren Arbeitgebern aushandeln können.
Arbeitgebern steht es frei, individualvertragliche Vereinbarungen zu treffen und Freistellungen zu gewähren, um einzelne Mitarbeitende zu fördern. Wenn ein Arbeitgeber einer Online-Teilnahme im Rahmen einer solchen firmeninternen Vereinbarung zustimmt, steht dem nichts im Wege.
Kursanbieter können für eine Online-Durchführung geeignete Kurse dann Ihren Teilnehmern mit diesen Bedingungen anbieten.
Wenn der Wind sich dreht...setze die Segel anders! Wie gelingt es uns, Corona und andere Krisen als Anlass und Chance zu begreifen, um notwendige (Neu)Entscheidungen zu treffen
DGB Bildungswerk Hessen e.V.
Seminar-Anerkennung vom: 08.12.2020 gueltig bis: 07.12.2023 Anerkannte Seminardauer in Tagen: 5 als: Politische Bildung
Suchmerkmale:
Bildungsurlaub
Bildungsurlaubsnummer
1 Durchführung:
Termin noch offen Bildungsurlaub Frankfurt am Main, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77 In Google Maps anzeigen → kostenlos
5 Tage
DGB Bildungswerk Hessen e.V.
Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77 60329 Frankfurt am Main, Deutschland Tel: 069-273005-61 Kontakt: Isolde Ludwig,Uli Wessely
(C) Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Referat Bildungsurlaub – HI 43, Hamburger Str. 131, 22083 Hamburg Quelle: bildungsurlaub-hamburg.de • Nutzungsbedingungen • Alle Angaben ohne Gewähr • Kontakt • Impressum • Cookie-Einstellungen • Datenschutz Drucken
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Corona-Information: Bildungsurlaubskurse als Online-Kurse
Für die Teilnahme an E-Learning-Veranstaltungen kann nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz grundsätzlich kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden, Kurse können formal daher erst zu einem späteren Zeitpunkt im Präsenzunterricht besucht werden.
In dieser besonderen Situation gibt es aber informelle Möglichkeiten zur Teilnahme an Veranstaltungen, die Teilnehmende mit ihren Arbeitgebern aushandeln können.
Arbeitgebern steht es frei, individualvertragliche Vereinbarungen zu treffen und Freistellungen zu gewähren, um einzelne Mitarbeitende zu fördern. Wenn ein Arbeitgeber einer Online-Teilnahme im Rahmen einer solchen firmeninternen Vereinbarung zustimmt, steht dem nichts im Wege.
Kursanbieter können für eine Online-Durchführung geeignete Kurse dann Ihren Teilnehmern mit diesen Bedingungen anbieten.